Steuerirrtümer in der Gastronomie

Wer plant, sich in der Gastronomie selbstständig zu machen, muss sich mit jeder Menge wichtiger Dinge auseinandersetzen – unter anderem dem leidigen Thema Steuern. Denn auch in der Gastronomie müssen Steuern gezahlt und bestimmte Regeln eingehalten werden. Hier sollte sehr sorgfältig vorgegangen werden, damit es bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen gibt.

Die steuerlichen Vorgaben für die Gastronomie sind teilweise sehr unübersichtlich – so können leicht Fehler passieren oder etwas übersehen werden.

Welche Steuerirrtümer sind in der Gastronomie am häufigsten?

  • Irrtum #1: Eine Aushilfe kann ich auch spontan beschäftigen, ohne sie anzumelden.
  • Irrtum #2: Klar kann ich als Chef bei mir im Betrieb essen, ohne das zu versteuern.
  • Irrtum #3: Es gibt nur eine Umsatzsteuer, an die ich mich halten muss.
  • Irrtum #4: Übrige Lebensmittel kann ich einfach wegschmeißen.

1. Sofortmeldung

In der Gastronomie kommt es häufig zu Personalwechseln. Je nach Saison oder Tageszeit werden zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Solche Entscheidungen müssen oft schnell getroffen werden, da zu wenig Personal schnell unzufriedene Gäste zur Folge hat.

Neues Personal kann aber nicht einfach so anfangen! Denn in der Gastronomie muss die Sofortmeldepflicht eingehalten werden, und zwar immer – auch dann, wenn ein Verwandter nur mal einspringt, ohne dafür bezahlt zu werden. Arbeiten unangemeldete Mitarbeiter in Gastro-Unternehmen, gilt das als Schwarzarbeit und wird mit hohen Bußgeldern bestraft.

Um das zu vermeiden, solltest du jeden neuen Mitarbeiter sofort anmelden. Das geht ganz einfach und kann über das Internet erledigt werden. Dazu muss der Arbeitgeber registriert sein. Zur Registrierung werden nur die Unternehmensdaten und die Betriebsnummer benötigt. Diese sollte direkt bei der Gründung des Gastronomie-Unternehmens beantragt werden.

„Merke: Jeden Mitarbeiter sofort anmelden – ganz einfach übers Internet!“

2. Sachentnahmen

Das Finanzamt geht davon aus, dass Gastronomen im eigenen Gastronomiebetrieb essen – deshalb gibt es einen Sachbezugswert, der besteuert werden muss. Dieser korrigiert die Vorsteuer, die Gastronomen beim Wareneinkauf abziehen können. Jedes Jahr wird ein bestimmter Wert festgelegt, der für die Sachentnahmen bezahlt werden muss. Häufig ist dieser Betrag so angesetzt, dass die eigentliche Verzehrmenge deutlich darunter liegt. Trotzdem kann ein geringerer Betrag nur dann vom Finanzamt anerkannt werden, wenn genau dokumentiert wird, was selbst verzehrt wird. Das ist allerdings sehr umständlich und zeitaufwändig.

3. Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist in der Gastronomie etwas unübersichtlich geregelt, denn je nachdem, ob der Gast die Speisen im Restaurant verzehrt oder das Essen abholt, fällt diese unterschiedlich hoch aus.
Normale Restaurantbesuche werden mit 19 % besteuert, abgeholte Speise mit nur 7 %. Dies gilt aber nicht für Getränke und Luxusgerichte – hier gelten die üblichen 19 % Umsatzsteuer!

4. Das Schwundbuch

Jeder Gastronom muss unbedingt ein Schwundbuch führen. Hier wird dokumentiert, welche Waren abgelaufen, beschädigt oder verschmutzt waren und deshalb nicht zubereitet und verkauft werden konnten. In der Betriebsprüfung prüft das Finanzamt, ob sich die Einnahmen und die Ausgaben für Lebensmittel decken. Dazu werden interne Kalkulationen genutzt, die nicht zwangsläufig mit den wirklichen Gegebenheiten übereinstimmen müssen. Gibt es zu starke Abweichungen, steht schnell der Verdacht im Raum, dass Einnahmen unterschlagen werden. Um das zu vermeiden, muss im Schwundbuch genau festgehalten werden, welche Lebensmittel in welcher Menge entsorgt wurden und warum.

„Achtung: Auch Bier, das bei der Spülung der Zapfanlage verloren geht, muss hier dokumentiert werden.“

Wer noch keine Erfahrung mit der Selbstständigkeit und der Führung eines eigenen Gastronomie-Unternehmens hat, kann sich, was Steuern betrifft, schnell überfordert fühlen. Wer dran bleibt oder sich Hilfe vom Steuerberater holt, muss aber nicht verzweifeln – die Besteuerung zu verstehen, ist zwar kompliziert, aber nicht unmöglich!

Bildquelle Titelbild: © Shutterstock, Andrey Popov, 566476294

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