Die Wahl der Immobilie ist einer der entscheidenden Punkte bei der Eröffnung einer Gastronomie.
Das beste Konzept, der großartigste Küchenchef, die tollste Ausstattung und doch kaum Gäste? Die Wahl der Immobilie ist einer der entscheidenden Punkte bei der Eröffnung einer Gastronomie. Um dauerhaft erfolgreich zu sein, solltest du auf die Größe der Immobilie, die Aufteilung, den Zustand und die Lage achten. Passt die Immobilie zum Konzept? Gibt es vielleicht schon eine Ausstattung, die ablösbar ist? Wohnt deine Zielgruppe in der Nähe? Gibt es viel Konkurrenz? All das bedarf einiger Recherche. Ein Makler kann dir hier helfen – auch bei der Frage nach Miet- oder Pachtvertrag. Oder vielleicht ist sogar eine Betriebsübernahme die beste Lösung. All dies sind Dinge, die du bei der Wahl beachten solltest und die im Folgenden näher ausgeführt werden.
Gerade wenn du kein Spezialist in Sachen Immobiliensuche oder Gebäudetechnik etc. bist, solltest du dir überlegen, ob es sich lohnt, einen Immobilienmakler mit der Suche zu beauftragen. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:
Als erstes sollte ein ausführliches Gespräch stattfinden, in dem du alle persönlichen Ansprüche und Anforderungen abklärst. Danach selektiert der Makler die Objekte, die für dein Projekt in Frage kommen. Der Makler vermittelt Besichtigungstermine und informiert dich ausführlich über die Objekte inkl. Finanzierungsmöglichkeiten. Der Makler kümmert sich um die Notartermine und Verträge und auf Wunsch vermittelt er Gutachter, Architekten oder Handwerker. Auch bei der Finanzierung kann er in Anspruch genommen werden.
Vorteil: Ein Makler hat Zugriff auf Immobilien, die für private Interessenten nicht zugänglich sind.
Nachteil: Der Makler kassiert eine Provision. Die Höhe variiert je nach Immobilie.
Größe
Umbau/Renovierung
Küche
weitere Räume
Sicherheit
Technik
Fläche der Außengastronomie
Außenfront
Eingangsbereich
Lage
Aktivitäten der Gewerbetreibenden in der Nachbarschaft
Kosten
Gewerbemietvertrag und Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag liegt dann vor, wenn "nicht nur Räume zur Verfügung gestellt, sondern daneben andere Leistungen erbracht werden, die geeignet sind, das Gewerbe dauerhaft zu fördern." Wird neben den eigentlichen Räumlichkeiten z. B. eine ganze Kücheneinrichtung, eine Theke oder auch die Einrichtung der Gasträume zur Verfügung gestellt, dann handelt es sich eindeutig um einen Pachtvertrag. Miet- und Pachtverträge haben unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. So ist die gesetzliche Kündigungsfrist anders geregelt oder auch die Möglichkeiten einer Untervermietung (-verpachtung).
Betriebsübernahme
Übernahme der Ausstattung
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