Wenn der Gastronom zum eigenen Lieferanten wird! Wer kennt das nicht? Einkaufen im Großmarkt, auf der Suche nach dem richtigen Produkt zum angemessenen Preis. Das Warten an der Kasse und der Weg nach Hause in einem aufgeheizten Auto. Ein Unfall, ein Stau..., hier beginnt die buchstäblich „heiße Phase" für leichtverderbliche Lebensmittel – denn sind diese zu lange nicht ordnungsgemäß gekühlt, können sich sehr schnell schädliche Keime und Bakterien vermehren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben aus den Lebensmittelhygieneverordnungen (LMHV) und EG-VO 852/2004 und 853/2004 sind leichtverderbliche Lebensmittel (z. B. Fleisch, Geflügel, Fisch und Molkereiprodukte), sowie Tiefkühlware mit höchster Sorgfalt und Hygieneansprüchen zu transportieren und der Transport durch Eigenkontrollen zu dokumentieren. Wer sich seine Waren also nicht liefern lässt, sondern selbst beim Lieferanten, Metzger oder Großmarkt besorgt, muss beim Transport genau auf die Hygienevorschriften achten und bereits hier mit der Überwachung beginnen. Denn zum „Behandeln“ und „Inverkehrbringen“ von Lebensmitteln gehört bei der Selbstabholung nicht nur der Wareneingang, die Lagerung vor Ort und die Zubereitung, sondern auch der Transport vom Abholort zum Restaurant.
Die Selbstabholung stellt einen kritischen Punkt im Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln dar und muss deswegen in der Anwendung des HACCP Konzepts schriftlich erfasst und als Flussdiagramm dargestellt werden.
Die Gefahr besteht bei der Selbstabholung hauptsächlich in der Beschaffenheit und den Inhaltsstoffen der leichtverderblichen Lebensmittel, da hier in kurzer Zeit eine Vermehrung von Krankheits- oder Verderbniserregern möglich ist, wenn die Transportregeln nicht eingehalten werden. Die Keime können sowohl auf der Oberfläche, als auch im Lebensmittel selbst vorhanden sein.
Ist der Gastronom mit seiner Ware am Zielort angekommen, müssen weitere HACCP Maßnahmen erfolgen: Neben der Wareneingangsprüfung sowie der Temperaturkontrolle müssen alle eventuell beim Transport entstandenen Mängel und die daraus resultierenden Maßnahmen dokumentiert werden. Am besten gelingt das mit Hilfe eines Wareneingangsstempels auf dem Lieferschein. Anschließend müssen die Waren nach den gesetzlichen Vorgaben gelagert werden.
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