In den letzten Jahren entwickelt sich der Trend bei neuen Restaurant-Konzepten immer mehr hin zur frischen Herstellung und der Verwendung regionaler Produkte. Diese Entwicklung lässt sich auch bei der Eisherstellung beobachten: Zwar gibt es nach wie vor Eisdielen, die ihr Eis zukaufen, immer mehr Eiscafés setzen aber auf die eigene Eisherstellung.
Das Eis selbst herzustellen hat einige Vorteile: Der Betreiber weiß nicht nur genau, welche Zutaten im Eis enthalten sind und kann sich geschmacklich von der Konkurrenz absetzen, sondern kann auch eigene Eissorten entwickeln, die zum Markenzeichen des Hauses werden können. Zudem können Eiscafé-Besitzer, die ihr Eis selbst herstellen, im Angebot ihrer Eissorten variieren und beispielsweise monatlich eine neue Eissorte auf die Karte schreiben.
Wer Eis herstellen möchte, sollte über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Denn gutes Eis herzustellen ist nicht einfach und erfordert einige spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Außerdem ist das Thema Hygiene bei der Eisherstellung sehr wichtig, da fast ausschließlich mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Milch und Eiern gearbeitet wird.
Die Eisherstellung gilt als Handwerk. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zur Fachkraft für Speiseeis zu absolvieren. Für ungelernte Kräfte dauert diese Ausbildung drei Jahre. Wer bereits eine Ausbildung im Gastgewerbe in der Tasche hat, kann sich diese anrechnen lassen und durchläuft eine kürzere, ganz auf die Eisherstellung ausgerichtete Ausbildung.
Die „Herstellung und Inverkehrbringung von Speiseeis“ unterliegt strengen Auflagen und Kontrollen:
Eisdielen werden je nach Risikobeurteilung kontrolliert, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Kontrollen werden nicht angekündigt. Bei der Kontrolle werden hygienische und bauliche Vorschriften begutachtet sowie die Betriebs-, Personal- und Arbeitshygiene. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Kühlkette. Zudem werden Speiseeisproben genommen und analysiert. Falls Mängel festgestellt werden, können je nach Schwere des Falls Auflagen erteilt, Ordnungsverfügungen erlassen, die Herstellung untersagt oder der Betrieb geschlossen werden.
Die Behörde für Lebensmittelüberwachung kontrolliert jedoch nicht nur Eiscafés, sondern berät auch. Sie sind zusammen mit dem Gesundheitsamt und dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde der Ansprechpartner in allen Fragen rund um gesetzliche Vorschriften. Sämtliche Anforderungen sind in der Lebensmittel-Hygieneverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nach zu lesen. Darin werden die allgemeinen und hygienischen Anforderungen an die Betriebsstätten selbst (die Eisdiele), an Räume, Vorrichtungen und Geräte (Eislabor) und beim Umgang mit den Lebensmitteln (Eiszutaten, Eis & Co) genau aufgeführt. Außerdem können auch Vereine wie Uniteis, die Union der itlaienischen Speiseeishersteller, beraten und wertvolle Tipps geben.
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