Nicht jeder Gastro Neugründer hat das Glück, eine voll ausgestattete und voll funktionstüchtige Küche vom Vorbesitzer übernehmen zu können. Eine fehlende Küche ist oft das Aus für eine sonst gut passende Immobilie – eine für die Gastronomie geeignete Profiküche mit allen benötigten Geräten kann schnell einige (oder viele) tausend Euro kosten.
Je höher der Finanzbedarf bei einer Neugründung ist, desto schwieriger ist es, bei der Bank einen Kredit in der benötigten Höhe bewilligt zu bekommen. Denn je höher die Kosten sind, desto höher ist auch das Risiko, dass die Ausgaben nicht gedeckt werden können und die Gastro Neugründung nicht erfolgreich ist.
Bevor also alle Geräte neu angeschafft werden, lohnt es sich, sich über Gastro Leasing zu informieren.
„Das Leasing von Großküchentechnik funktioniert ähnlich wie das Leasing von Autos – der Kaufpreis muss nicht sofort bezahlt werden, sondern es wird eine monatliche Rate über einen festgesetzten Zeitraum hin bezahlt.“
Nach Ablauf der Frist kann das Gerät entweder zum Restwert gekauft oder an den Leasingpartner zurückgegeben werden.
Großküchentechnik zu leasen hat einige Vorteile:
Es gibt verschiedene Modelle, wie Gastro Leasing aussehen kann.
Beim Vollamortationsleasing liegt der festgelegte Leasing-Zeitraum zwischen 40 und 90% der regulären Afa-Laufzeit. Die Gesamtrate berechnet sich aus Leasingrate plus Mehrwertsteuer– die Raten können aber vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Die Gesamtinvestition wird durch die Monatsraten voll abgedeckt. Das geleaste Gerät wird bilanziell bis zum Ende der Vertragslaufzeit beim Leasinggeber geführt. Ist die ausgehandelte Laufzeit des Leasing Vertrages abgelaufen, kann das Gerät zurückgegeben und ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen werden.
Auch beim Teilamortationsleasing liegt die Laufzeit des Leasing Vertrags zwischen 40 und 90% der Afa-Laufzeit. Die monatlichen Raten fallen allerdings kleiner aus, da nicht der gesamte Warenwert berechnet wird, sondern nur ein Teil. Die Restsumme wird nach Ablauf des Leasingzeitraums gezahlt. Auch hier berechnen sich die monatlichen Kosten aus Rate plus Mehrwertsteuer und lassen sich steuerlich geltend machen. Wie beim Vollamortations-Leasing bleibt das geleaste Gerät bis zum Ende des Leasingvertrages bilanziell beim Leasingpartner. Nach Ablauf der Leasingzeit zahlt der Leasingnehmer in der Regel den Restbetrag und behält das Gerät.
„Afa“ ist die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“. Mit Hilfe der Afa-Tabelle wird die gewöhnliche Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter geschätzt. Damit lässt sich dann die Steuerliche Abschreibung berechnen. Erstellt wird die Afa-Tabelle vom Bundesministerium für Finanzen.
Anders als beim Leasing ist die Vertragslaufzeit beim Mietkauf frei wählbar. Die monatlichen Raten werden so gewählt, dass im Laufe des Vertragszeitraums der komplette Kaufpreis abgezahlt wird. Die Mehrwertsteuer für die gesamte Summe muss mit der ersten Rate gezahlt werden. Bilanziell liegt das Gerät beim Mietkäufer: Mit der ersten beglichenen Rate geht das Gerät in das Anlagevermögen des Mietkäufers über. Trotzdem bleibt der Verkäufer bis zum Ende der Laufzeit der zivilrechtliche Eigentümer. Ein Mietkauf-Vertrag kann jederzeit gekündigt werden. Dann muss allerdings ausstehende Summe gezahlt werden.
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