Ohne Fremdkapital schaffen es die wenigsten Neugründer – auch in der Gastronomie. Jedes fremde Kapital, das ein Gründer in den ersten drei Jahren für seine Gründung aufwendet, wird als Existenzgründerdarlehen bezeichnet. Um bei der Erstellung des Businessplans schon zu wissen, welche Fremdmittel benötigt werden, muss sich jeder Gründer um eine realistische Kalkulation der Umsätze und Kosten kümmern. Wer hier seine Hausaufgaben macht, kann später mit einem passenden finanziellen Polster starten.
Es gibt verschiedene Kreditarten, auf die ein Existenzgründer zurückgreifen kann. Ob er tatsächlich einen oder mehrere Kredite erhält, hängt unter anderem vom Konzept und vom Businessplan ab. Prinzipiell sollten immer alle Arten in Betracht gezogen werden. Nur so kann ein Neugründer das Optimum der finanziellen Unterstützung erhalten und die besten Konditionen raushandeln.
Privatkredite – einfach und flexibel
Bei dem Wort Privatkredit denkt jeder an Freunde, Verwandte oder private Geschäftspartner, die einem Geld leihen. Das kann manchmal die schnellste und einfachste Lösung sein. Hier ist selten ein ausführlicher Finanzplan nötig und auch die Zinsen sind eher moderat. Allerdings erwarten die Geldgeber aus dem privaten Umfeld dennoch die vollständige Rückzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt. Um hier gute Freundschaften und enge Familienverhältnisse nicht zu belasten, sollten Vor- und Nachteile der Privatkredite gründlich abgewogen werden. Übrigens ist auch hier ein rechtskräftiger Darlehensvertrag ratsam.
Eine relativ neue Form der Privatkredite ist die Vermittlung über das Internet. Kreditinteressenten mit geringer Bonität werden auf Internet-Plattformen mit Kapitalgebern zusammengebracht, die für höhere Rendite höhere Risiken eingehen. Die Zinssätze sind im Vergleich zu geförderten Darlehen wie von der KfW-Bank hoch, aber risikoentsprechend und daher marktüblich. Interessant sind diese Kredite für Gastronomie-Gründungen, weil die Vergabe deutlich wahrscheinlicher ist als über Banken und die Bedingungen transparenter sind als bei den meisten Brauereikrediten.
Der klassische Weg für Gründungsfinanzierungen ist der über die Bank. Ein Darlehen bei einer Bank ist eine recht sichere Angelegenheit – sofern man eines bekommt. Ein detailliert ausgearbeiteter Businessplan sowie plausible finanzielle Kalkulationen müssen hier überzeugen. Diese werden von einem erfahrenen Banker und einem bankinternen System geprüft, um die finanzielle Lage zu beurteilen und einen Kredit zu gewähren. Die eigene Kreditwürdigkeit ist hier nur ein Aspekt.
Ein Kredit über die KfW-Bank stellt übrigens eine Mischform aus Bankkredit und Fördermittel dar.
Alternativen zu klassischen Darlehen stellen verschiedene Förderprogramme dar wie zum Beispiel der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Personen, die durch eine Existenzgründung der Arbeitslosigkeit entgehen können, werden finanziell gefördert. Ähnlich wie bei klassischen Bankkrediten wird hier ohne vollständigen Businessplan allerdings nicht gewährt. Dazu gehören ein tragfähiges Unternehmenskonzept, der Nachweis fachlicher und persönlicher Qualifikationen, eine umfassende Planung sowie die Investitionen, Kosten, Rentabilität und Liquidität.
Die bekanntesten Förderprogramme stammen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank und gilt nicht als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Die Aufgabe der KfW besteht unter anderem in der Förderung von Existenzgründern und der Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen – also auch von Gründern eines Restaurants oder Cafés. Die KfW verlangt aufgrund einer garantierten Haftungsfreistellung von 80 % relativ geringe Sicherheiten. Der Kredit ist somit leichter zu bekommen – und das zu attraktiven Zinsen. Der KfW-Kredit für Existenzgründungen in der Gastronomie heißt StartGeld. Bis zu einer Summe von 100.000 Euro stellt er eine Komplettlösung dar und wird sogar ohne Eigenkapital-Anteil vergeben.
Die finanzielle Unterstützung durch eine Brauerei ist bei Neugründungen in der Gastronomie heutzutage nicht unüblich. Die Brauerei stellt hier als Kapitalgeber für eine bestimmte Anzahl von Jahren die Getränke – im Gegenzug zum gewährten Kredit, der oft günstiger ist als der von einer Bank. Der Gastronom stellt den Absatz der Getränke sicher. Neben dieser Vereinbarung werden manchmal auch Inventar, Außenwerbung oder sogar Immobilien überlassen.
Brauereikredite sind genau zu prüfen. Denn die Zinssätze sind oft an abgenommene Biermengen gebunden, die nicht immer realistisch sind.
In vielen Fällen ist es nicht nötig, die gesamte Summe des Startkapitals durch Kredite oder Fördermittel zu decken. Denn Leasing und Ratenzahlungen können eine mögliche Alternative sein – gerade bei Teilen der Ausstattung wie der Küchentechnik. Mietkauf und Raten erleichtern die Finanzierung, weil die Tilgung von Krediten dann anfangs nicht so hoch ist.
Selten sind Neugründer Spezialisten für Finanzierungen und müssten sich erst langwierig durch ein Meer von Zinssätzen und Zahlungskonditionen durcharbeiten. Also kann es durchaus sinnvoll sein, einen externen Berater miteinzubeziehen. Übrigens wird die professionelle Gründungsberatung je nach Bundesland teils bis zu 80 % bezuschusst. Ein Gründungsberater wird dir spezielle Förderungen für die Gastronomie nennen können, die in deinem Bundesland gelten. Dazu zählen u. U. auch die Gründungsgutscheine des örtlichen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA.
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